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Stellungnahme 2025


Stellungnahme des Bündnisses Rettet die Graft zum Artikel im Weserkurier „Kostensteigerung auf 40 Millionen Euro“ vom 27. März 2025

 

Die bisherigen genannten Kosten des Baus eines neuen Wasserwerkes in der Graft gehen auf die Gutachten zur Bewilligung des Wasserrechtsantrages aus den Jahren 2018 bis 2021 zurück. Das es zu einer Steigerung der Baukosten nach 7 Jahren kommen wird, ist doch verständlich und keine große Überraschung.

 

Es liegt eine Bedarfsprognose aus dem Jahr 2021 vom Ingenieur Büro Lührs aus Bremen und den Stadtwerken Delmenhorst vor und alle Anfechtungen dieser Prognose unter anderem vom NABU wurden im Bewilligungsverfahren widerlegt und die Einwände abgelehnt. Es ist uns einfach nicht verständlich wie Herr Turowski trotzdem immer wieder diese Prognose in Frage stellt. Die von Herrn Turowski genannten Sparmaßnahmen bei der Nutzung des Trinkwassers ist für die fehlenden Menge an Trinkwasser nicht möglich und seine Forderungen eine Farce. Sollen hiesige Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger mit Auflagen zu Einsparungen im Trinkwasserverbrauch gezwungen werden? Das kann doch nicht sein Ernst sein. Damit die Stadt mit ausreichend Trinkwasser versorgt werden kann, ist der Bau des Wasserwerkes notwendig. Das haben die Gutachten ergeben und wurde in dem Bewilligungsverfahren rechtskräftig bestätigt.

 

Der OOWV selber plant den Bau drei weiterer Wasserwerke in den nächsten Jahren, um den steigenden Bedarf an Trinkwasser zu decken. Warum kann Delmenhorst nun nicht als Zulieferer fungieren und vielleicht einen möglichen Überschuss dem OOWV ab 2029 anbieten? Da unser Trinkwassernetz an das Netz des OOWV bereits angeschlossen ist, wäre die Möglichkeit ohne großen Aufwand umzusetzen. Das würde dann einen zusätzlichen Ertrag liefern!

 

Es ist sehr erfreulich, dass der von Herrn Urban vom Planungsbüros H2U GmbH vorgestellte Zeitplan eine Fertigstellung in 2028 vorsieht. Das schafft ein notwendiges Polster, um das benötigte Trinkwasser zu kompensieren, wenn der Vertrag mit dem OOWV in 2029 ausläuft.

 

Die Kosten für die Wasseraufbereitung in der Graft sind höher als in Annenheide. Auch das ist seit Erstellung der Gutachten bekannt. Die Kosten für die Aufbereitung sind vom Technologie Zentrum Karlsruhe und vom Ingenieur Büro Lührs in unabhängigen Gutachten in ziemlich gleicher Höhe geschätzt worden. Auch Herr Urban hat das Herrn Dähne bestätigt und sagte: „Die Tendenz dieser Kalkulationen ist korrekt!“ Also ist auch hier keine neue Erkenntnis vom Himmel gefallen.

 

Was fehlt und was seit 2018 von Herrn Meyer immer wieder eingefordert worden ist, eine vollständige Kalkulation für die Berechnung des Trinkwasserpreises der Öffentlichkeit vorzulegen. Wir fordern das nun erneut, stellen sie endlich eine nachvollziehbare Kalkulation des Trinkwasserpreises auf. Das hat Herr Meyer nach wie vor nicht erfüllt, aber macht dennoch nicht nachvollziehbare unmögliche Äußerungen, dass der Trinkwasserpreis steigen würde und Bürgerinnen Bürger in Delmenhorst mit Mehrkosten rechnen müssen.

 

Das Trinkwasser wird auch nach der Fertigstellung des Wasserwerkes in der Graft für Delmenhorst wie auch schon jetzt hauptsächlich aus dem bestehenden Wasserwerk in Annenheide produziert werden und zwar 3.2 Mio Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr. In der Graft sollen 2.4 Mio Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr gefördert werden. Herr Meyer hat sich in seinen Ausführungen immer nur auf das Wasserwerk in der Graft bezogen, aber es entsteht ein Mischpreis aus der Produktion von Trinkwasser aus beiden Wasserwerken!

 

An dieser Stelle kann ich gerne nochmal die vom Ingenieur Büro Lührs in 2018, mit dem das aktuell beauftragte Planungsbüro H2U in Projekten für den OOWV zusammenarbeitet, die Kalkulation der Betriebskosten eines Wasserwerkes in der Graft wiederholen. Die Zahlen habe ich mit einer Verteuerung von 47% bei der Annahme einer jährlichen Verteuerung von 5% seit 2018 auf 2025 hochgerechnet. Die Höhe der Kapitalkosten hatte Herr Meyer ja angesprochen und für seine Abschätzungen genannt. Diese habe ich selbstverständlich in der Prognose verwendet.

 

 

 

 

 

Kapitalkosten      2.000.000 Euro (wurde von Herrn Meyer im Umweltausschuss gesagt)

 

Personalkosten      144.000 Euro 

 

Selbstverbrauch     298.000 Euro 

 

Material/Fremd.        85.000 Euro 

 

Weitere Kosten    1.130.000 Euro 

 

 

 

Gesamt netto:      3.657.000 Euro 

 

 

 

Für die Gewinnung und damit Veräußerung von 2.4 Mio Kubikmeter Trinkwasser würde sich ein Preis pro Kubikmeter von 1,52 Euro ergeben. Das liegt unter dem aktuellen Preis der SWD von netto 1,65 Euro für den Kubikmeter Trinkwasser. Das widerlegt die Äußerungen über eine Preissteigerung von 1 Euro von Herrn Meyer deutlich.

 

 

 

Anstatt die erstellten Gutachten zu verstehen und nachzuvollziehen, werden immer wieder die bereits widerlegten Gegenargumente genannt. Wann fangen wir endlich an Verantwortung zu übernehmen und die in den letzten Jahrzehnt gemachten Überlegungen und abgewogenen Alternativen, die Entscheidungen aus den Diskussionen und der daraus ergebenden beschlossenen Lösung zu akzeptieren, die Wiedergewinnung der Trinkwasserförderung in der Graft!

 

Herr Meyer hat es dann doch in seinem Redebeitrag gut auf dem Punkt gebracht, die Stadtwerke haben den Auftrag die Bevölkerung der Stadt Delmenhorst mit sauberen und guten Trinkwasser zu versorgen und wir werden mit dem Bau des Wasserwerkes in der Graft in 2028 nach über 17 Jahren wieder eine unabhängige und eigenständige Versorgung der Stadt gewährleisten können! Packen wir es also an!

 

 

 

 

 

Für das Aktionsbündnis Rettet die Graft

 

 

Dr. Markus Adam

 

Mitglied des Stadtrates Delmenhorst

 

 

 

Rettet die Graft!


Wasserwerk in Delmenhorst in der Graft - jetzt die Weichen stellen für autonome Trinkwasserförderung in Delmenhorst!


Warum jetzt aktueller denn je ....?


Der vom Rat auferlegte Neuantrag auf Trinkwassergewinnung in der Graft kommt in die finale Phase:
Der Antrag ist von der SWD – wenn auch nicht freiwillig - gestellt, die notwendigen Gutachten liegen vor, ökologisch gibt es keinen Hinderungsgrund für eine erneute Trinkwassergewinnung in der Graft, die Einwände sind bearbeitet bzw. werden gerade erledigt. Es besteht die seltene Chance, mindestens zwei für die Stadt wichtigen Ziele gleichzeitig zu erreichen: Bedarfsgerecht für die Zukunft Trinkwasser zu fördern und die Graft als Naherholungsgebiet zu erhalten. (übergeordnete, weitere landespolitische Ziele seien nur am Rande erwähnt: Es fehlt an vielen Orten Trinkwasser in Dürrezeiten, deshalb sollte dort aus Grundwasser Trinkwasser gewonnen werden, wo dies ohne Schaden möglich ist. Und: aus Gründen der Sicherheit sollte eine Stadtbevölkerung nicht nur aus einem Wasserwerk versorgt werden).
Einige verfolgen – interessensgeleitet? – von den beiden städtischen Zielen jeweils nur eines, erwarten, dass Zuhörer und Leser ausreichend uninformiert sind, um das jeweils andere Ziel auszublenden.
Mittlerweile haben Gutachter und Wasserbauer – teils gegen immer wiederholte andere Behauptungen Interessierter - bestätigt: Zusätzliches Trinkwasser benötigt die Stadt, sobald der Liefervertrag über 30 % des heutigen Trink-Bedarfs mit einem Nachbarn ausläuft. Das tiefliegende Grundwasser ist geeignet, um daraus Trinkwasser herzustellen. Das Grundstück des alten Wasserwerks ist ausreichend, um ein modernes Wasserwerk dort herzurichten. Natürlich muss die Infrastruktur modernisiert werden, ist aber durchgerechnet und veranschlagt. Ein neues Wasserwerk am Standort des bisherigen, stillgelegten Wasserwerks ist machbar – vorausgesetzt der Wasserrechtsantrag wird genehmigt.


Sie fragen sich: Bleibt der Trinkwasserpreis dann noch stabil in Delmenhorst? Oder sinkt er gar?


Hier finden Sie die Antworten auf diese und viele andere Fragen!!

















Dann haben in Delmenhorst auch steigendes Grundwasser, Graftversumpfung und Hochwasser in der Graft keine Chance mehr!


Und das zweite kommunale Ziel – die Erhaltung des Naherholungsgebiets Graft, einer vor 100 Jahren trockengelegten, abgesenkten Sumpflandschaft – ist stadtnah im Zustand vor Trinkwassereinstellung in der Graft zukünftig zu erhalten. Die ökologische unsinnige Ausnahme und Notmaßnahme, Grundwasser für den Steuerzahler teuer im Umfang bis zu 80 % der späteren, beantragten bedarfsgerechten Trinkwasserproduktion abzuleiten in die Fließgewässer – bei steigender Tendenz bzgl. der Kosten - kann nach erneuter Trinkwassergewinnung in der Graft eingestellt werden, sobald sich wieder bis zur Oberfläche durch die tiefe Grundwasserhebung der (bestrittene) gutachterlich prognostizierte „Trichter“ gebildet haben wird.

Bei Trinkwasserproduktion in der Graft wäre die erneute Versumpfung nicht wieder zu erwarten. Die Neubepflanzung nach Zerstörung von rd. 1000 hochwertigen Laubbäumen infolge der Versumpfung könnte unbedenklich fortgesetzt werden.
Kurz vor der finalen Beratung und Entscheidung wird nun Angst geschürt: kostenfreies Parken auf den Graftwiesen wäre angeblich – wie in den letzten Jahrzehnten – nicht mehr möglich. Und der Wasserpreis soll angeblich exorbitant steigen, in eine Höhe, die unzumutbar sei und die Investition für ein neues Wasserwerk stünde in Konkurrenz zu anderen städtischen Investitionen. Gleichzeitig werden versachlichende Kalkulationen zwar versprochen, aber nicht vorgelegt. Ein von der SWD bestellter Experte hat öffentlich bestätigt (nach Vorlage umfänglicher Kalkulation): Aus einem neuen Wasserwerk wäre Trinkwasser unterhalb des jetzigen Wasserpreises pro Kubikmeter zu produzieren.
Dabei ist unterstellt: Das Wasserwerk würde kreditfinanziert. Nicht eine sonstige dringende Investition in der Stadt müsste dafür zurückgestellt werden. Umgekehrt: Der städtische Haushalt würde nennenswerte Entlastung bei Wiederherstellung einer modernen Trinkwassergewinnung in
der Graft erfahren. Die jährlichen Ausgaben für die unterhaltungsaufwendige Notableitung von Grundwasser würden entfallen. Für eine kommunale Bürgschaft für die Kreditaufnahme durch die SWD könnte die Stadt sich den Vorteil vergüten lassen – wie in anderen Bürgschaftsfällen erfolgreich praktiziert. Zuletzt wurde eine Selbstverständlichkeit wie ein Damoklesschwert vorgetragen, als sei sie eine Neuigkeit: Natürlich ist bei Wasserpreisermittlungen das Kommunale Abgabenrecht zu beachten. Vorgetragen von dem, der zwei Jahre lang nicht dafür gesorgt hat, endlich „Musterkalkulationen“ des Wasserpreises für verschiedene Szenarien vorzulegen.
Zusammengefasst: Über den Wasserrechtsantrag wird voraussichtlich in Kürze entschieden. Danach kommt die eigentliche „Nagelprobe“: Werden die Entscheider in SWD und Stadt mindestens beide Ziele verfolgen: Den Bedarf an Trinkwasser vor Ort beschaffen und gleichzeitig die Graft retten und die städtische Infrastruktur, sowie den verbliebenen Baumbestand und die „Anrainer“ vor weiteren Schäden beschützen?
Diese Homepage soll denen dienen, die statt Partikularinteressen und auffälliger Unfähigkeit zur Selbstkritik die Interessen der Stadtbevölkerung wahren, Folgen ihrer Entscheidungen dieses Mal rechtzeitig abwägen und sich möglichst beiden Zielen gleichermaßen verpflichtet fühlen. Aufräumen soll die Homepage auch mit immer wieder variierten angeblichen Gründen und teuer untersuchten und verworfenen „Scheinlösungen für die Graftentwässerung“ und Ablehnung der neuen Trinkwassergewinnung in der Graft: Jedes der „Gegen-Argumente“ wurde in den letzten 10 Jahren bereits – meist mehrfach und von wechselnden Personen - vorgebracht, teils auffallend gutgläubig und ohne die notwendige kritische Distanz. Die Homepage und Dokumentation – und die umfängliche Bibliothek der öffentlich zugänglichen Gutachten sollte jedem Entscheider – auch den begleitenden Journalisten - eine kluge Abwägung vor Entscheidung ermöglichen.